BK1 / BK2 Behälter

BK1 / BK2 BEHÄLTER

Zulassungen
von BK1 & BK2

Gemäß ADR müssen für die Beförderungen von gefährlichen Gütern in loser Schüttung sogenannte BK1 / BK2 Behälter eingesetzt werden. Nach intensiver Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Materialforschung (BAM) und der DEKRA waren wir einer der ersten Container-Hersteller, der eine Zulassung bekommen hat. Ob nun zum Beispiel ölverschmutzte Betriebsmittel (UN 3175) oder feste, umweltgefährdende Stoffe (UN 3077) – wir haben die passenden Absetzmulden.

BK Absetzmulden und Abrollcontainer gemäß der Gefahrgutverordnung „Straße“: Als Entsorgungsfachbetrieb haben Sie der Umwelt gegenüber eine große Verantwortung. Mit unseren geprüften Absetzmulden und Abrollcontainern mit einer BK1 oder BK2 Zulassung helfen wir Ihnen, dieser großen Aufgabe gerecht zu werden. Gemäß der aktuellen ADR haben Sie bei unseren BK2 Abrollcontainern zudem die Wahl zwischen einem Windendeckel, zweiteiligem Schiebedeckel oder hydraulisch öffnendem und schließendem Deckel – für jede Herausforderung die passende Antwort.

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